Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt für Patienten mit einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung nach GebüH, dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Da dieses Verzeichnis aus dem Jahre 1985 stammt, werden dort nicht aufgeführte Leistungen analog abgebildet und die Abrechnungsziffern ggf. mit erhöhtem Steigerungsfaktor abgerechnet.
Bitte beachten Sie, dass je nach Vertragsabschluss mit Ihrer privaten Versicherung, eventuell nicht alle Kosten übernommen oder erstattet werden. Zudem beschränkt sich eine Erstattung meist auf die Sätze der Gebührenordnung. Somit kann ich eine komplette Rückerstattung nicht garantieren. Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung, welche Kosten Ihre Kasse übernimmt.
Da gesetzliche Krankenkassen Heilpraktikerkosten in der Regel gar nicht erstatten, erhalten gesetzlich versicherte Patienten eine Rechnung mit einer Stundensatzpauschale.
Auch wenn nicht alle Kosten erstattet werden, muss trotzdem die Rechnung in vollem Umfang an mich bezahlt werden.
Bar- und EC-Kartenzahlung ist leider nicht möglich. Sie erhalten jeweils am Ende des Monats eine Rechnung zur Überweisung.
Meine Honorarbasis beträgt 90,00€ bis 100,00€ pro Stunde. Je nach Anwendung kann das Honorar, sowohl bei Selbstzahlern als auch bei Privatpatienten und dem GebüH, etwas variieren.
Planen Sie bitte für Ihren ersten Termin ca. 90 Minuten ein, wegen des ausführlichen Anamnesegespräches und der ersten Behandlung.
Ich bitte um Verständnis, dass Termine, die nicht 48 Stunden vorher abgesagt werden, grundsätzlich pauschal mit 50,– € berechnet werden. Ab 24 Stunden vorher werden pauschal 70,-€ fällig und bei Nichterscheinen ohne Absage, wird der komplette Behandlungs-/Stundensatz fällig. Auch in diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung zur sofortigen Begleichung.